Menschen mit dem Angelman-Syndrom sind für die Fortbewegung aufgrund ihrer zum Teil massiven motorischen Einschränkungen in vielen Fällen auf einen Rollstuhl angewiesen.
Dieser wird von der Invalidenversicherung (IV) in einer normalen Ausführung übernommen. Wenn die Kinder aber grösser werden und als Jugendliche oder junge Erwachsene zusammen mit dem Gewicht
des Rollstuhls mehr wiegen als die Betreuungspersonen, welche sie schieben müssen, ist eine Schiebehilfe am
Rollstuhl sobald es etwas bergab oder bergauf geht, unabdingbar. Auch als Bremshilfe dient diese elektrische Schiebehilfe und bringt zusätzliche Sicherheit.
Einen Elektroantrieb bezahlt aber die IV nur dann, wenn die Person mit Behinderung den Rollstuhl damit auch selber fortbewegen kann. Dies ist unseren „Angel“ aufgrund ihrer geistigen
Behinderung jedoch nicht möglich. Aus diesem Grund wurden die Anträge von den IV Stellen abgelehnt und die Eltern müssen die teure Anschaffung der Schiebehilfe von mehreren tausend Franken
selber bezahlen.
Hier sprang nun der Angelman Verein Schweiz in der letzten Angelman Fonds Periode gleich bei vier unserer Mitgliedsfamilien ein und übernahm einen grossen Teil dieser teuren aber notwendigen
Anschaffungen. Damit ermöglichen wir den Jugendlichen und jungen Erwachsenen weiterhin die Teilhabe am Leben.
Unbürokratisch da helfen, wo es notwendig ist und direkt ankommt. Das ist unser Ziel!
DIES TUN WIR MIT EUREN SPENDEN!
Foto
by: Patrick Spycher
Kommentar schreiben